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Wer wirklich wählen will, hat die Wahl

„Vier Stimmen hat jede und jeder zur Verfügung: Eine Stimme für eine Partei, und zusätzlich drei Stimmen für Kandidatinnen und Kandidaten dieser Partei. Eine Person von der Bundesliste, eine von der Landesliste und eine von der Wahlkreis-Liste kann man wählen. Und wer am Wahltag nicht da ist, kann trotzdem wählen“, erklärt Mandl.

Im Blog unter www.vorzugsstimme.at finden sich nähere Informationen darüber, wie jede und jeder das Wahlrecht voll nützen kann - mit Vorzugsstimmen!

 

Wahlberechtigte, die nicht im eigenen Wahllokal wählen, müssen eine Wahlkarte beantragen: und zwar im Stadt- oder Gemeindeamt bis Mittwoch, 25. September, schriftlich; oder bis Freitag, 27. September, 12 Uhr, persönlich. In jedem Fall brauchen Sie eine Reisepassnummer oder einen Lichtbildausweis. Sie bekommen Ihre Briefwahlkarte eingeschrieben zugeschickt; oder Sie holen sie sich vom Stadt- oder Gemeindeamt ab:

 

Jetzt können Sie wählen und Ihre Stimme per Post abschicken; sie muss dann bis 29. September, 17 Uhr, in der Bezirkshauptmannschaft einlangen. Oder Sie kommen mit einem Lichtbildausweis und Ihrer Wahlkarte am Wahltag, also am 29. September, in Ihre eigenes Wahllokal oder ein beliebiges anderes in Österreich. Auch dort können Sie wählen. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten der Wahllokale!



weiterführende Links

» www.vorzugsstimme.at
» www.wahlkartenantrag.at



20.09.2013

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